Sie möchten die Gebäudeversicherung kündigen, wissen aber nicht, wie Sie vorgehen sollen? Dann können wir einfach und schnell helfen. In diesem Artikel erfahren Sie:
- wie man eine Gebäudeversicherung am besten kündigt
- wann man einen Vertrag kündigen kann
- welche Möglichkeiten der Kündigung es gibt
- welche Fristen zu beachten sind
- wie man Fehler vermeidet
Das Wichtigste in Kürze
- Möchten Sie Ihre Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen, so müssen Sie die dreimonatige Kündigungsfrist zum Vertragsende beachten. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
- Eine außerordentliche Kündigung ist nur nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung möglich.
- Beachten Sie auch, dass die Versicherung das Recht hat, Ihnen zu kündigen. In einem solchen Fall können Sie versuchen, eine Kündigungsumkehr zu erwirken, um leichter einen neuen Vertrag abzuschließen.
Wann kann man die Gebäudeversicherung kündigen?
Sie können die Immobilienversicherung unter der Einhaltung bestimmter Fristen kündigen, wie alle anderen Versicherungen auch.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein:
- Unzufriedenheit mit der Beitragsentwicklung
- Fehlende Betreuung seitens des Versicherers
- Eigentumswechsel
- Schlechte Erfahrungen mit der Schadensregulierung
- Angebot über bessere Gebäudeversicherung liegt vor und Sie möchten die Wohngebäudeversicherung wechseln
ACHTUNG: Sollte beim Wechsel der Gebäudeversicherung noch eine Hypothek auf dem Haus lasten, so ist eine Einwilligung der finanzierenden Bank notwendig.
Liegt diese Einwilligung dem Versicherer nicht vier Wochen vor Vertragsende vor, wird die Kündigung nicht akzeptiert!
Immobilienversicherung ordentlich kündigen
Die ordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung muss dem Versicherungsunternehmen mit einer Frist von drei Monaten vor dem regulären Ablauf der Vertragslaufzeit vorliegen.
Eine Begründung der Kündigung ist nicht notwendig, Sie können also ohne Angaben von Gründen kündigen.
Verpassen Sie diesen Termin, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Einschreiben mit Rückschein ist hier der sicherste Weg.
WICHTIG: Es zählt nicht das Absendedatum des Einschreibens, sondern das Datum des Eingangs beim Versicherer!
Wenn es vom Datum her sehr knapp wird, dann sollten Sie per Fax kündigen und den Sendebeleg aufbewahren.
Die Kündigung sollte beinhalten:
- Name, Vorname und vollständige Anschrift
- Anschrift des Versicherers
- Betreff: Kündigung der Gebäudeversicherung Nummer…
- Klar formulierter Kündigungswillen zum Ablauf des Versicherungszeitraums
- Ort, Datum und Unterschrift
ACHTUNG: Verträge mit einer Laufzeit von drei Jahren können Sie erst zum Ende des dritten Vertragsjahres kündigen!
Sind Sie alleiniger Eigentümer der Immobilie? Dann können Sie als Versicherungsnehmer jederzeit entscheiden, ob und wann Sie die Wohngebäudeversicherung kündigen möchten.
Sind Sie Miteigentümer der Immobilie? Hier ist die Zustimmung der übrigen Eigentümer notwendig, da die Versicherung gesamtschuldnerisch abgeschlossen wurde.
Immobilienversicherung außerordentlich kündigen
Es gibt drei Ereignisse, bei denen Sie eine außerordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung auch während der Vertragslaufzeit aussprechen können, ohne dass Sie auf das Ende der Vertragslaufzeit warten müssen.
In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
- Vertragsänderung oder Beitragserhöhung seitens des Versicherers
- Schadensfall
- Eigentumswechsel
WICHTIG: Sie müssen von Ihrem Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Eintritt des Ereignisses Gebrauch machen!
Immobilienversicherung kündigen wegen Vertragsänderung oder Beitragserhöhung
Falls Ihre Versicherung die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu erhöhen, dann haben Sie das Recht zur Kündigung der Gebäudeversicherung.
Die rechtliche Grundlage hierfür liefert der §40 VVG. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn:
- der Beitrag aufgrund des gleitenden Neuwerts erhöht wurde
- gleichzeitig eine deutliche Leistungsverbesserung erfolgt
Immobilienversicherung kündigen nach einem Schadensfall
Auch im Schadensfall haben Sie ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages, unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden reguliert oder nicht.
Die rechtliche Grundlage ist hier der §92 VVG. Hier gilt die ein Monatsfrist ab Entscheidung der Versicherung.
Sie können mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Kündigen Sie sofort, haben Sie keinen Anspruch auf zu viel gezahlte Beiträge.
Immobilienversicherung kündigen aufgrund von Eigentumswechsel
Wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, übernimmt der neue Eigentümer automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung.
So wird der Versicherungsschutz sichergestellt, bis die Eigentumsübertragung im Grundbuch abgeschlossen ist. Die rechtliche Grundlage hierfür liefert der §96 Versicherungsvertragsgesetz.
Nach der Veräußerung hat der Erwerber ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb eines Monats den Versicherungsvertrag kündigen, sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist.
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist. Dem Kündigungsschreiben ist der Grundbuchauszug beizulegen, um den Eigentümerwechsel nachzuweisen.
Vergessen Sie die Wohngebäudeversicherung zu kündigen, versäumen Sie diese Frist und der bestehende Vertrag verlängert such automatisch um ein weiteres Jahr.
Darf die Versicherung die Kündigung aussprechen?
Die Kündigung seitens des Versicherungsunternehmens kann schnell zum Problem werden, denn bei der Antragstellung einer neuen Versicherung für Ihre Immobilie müssen Sie angeben, wie der Vorvertrag beendet wurde.
Hat der Versicherer den Vertrag gekündigt, klingeln beim neuen Versicherer alle Alarmglocken, denn in der Regel kündigt ein Versicherer von sich aus den Vertrag eher selten.
Häufig ist für die Kündigung seitens des Versicherers die Schadenquote der ausschlaggebende Punkt.
Da sich der neue Versicherer keine schadenbelasteten Verträge wünscht, kann dies dazu führen, dass der neue Versicherungsvertrag abgelehnt wird.
ACHTUNG: Bei Kündigung seitens des Versicherers lohnt es sich Kontakt zu dem Versicherer aufzunehmen. Bitten Sie um Rücknahme der Kündigung und bieten Sie im Gegenzug an, selbst zu kündigen. So kann das Risiko der Ablehnung des Antrages beim nachfolgenden Versicherer gesenkt werden.
Wenn der Vertrag aufgrund von Schadenhöhe oder Schadenhäufigkeit vom Versicherer saniert werden muss, macht es unter Umständen Sinn, mit dem Versicherer über die Vertragsinhalte zu verhandeln.
So kann zum Beispiel eine höhere Selbstbeteiligung insgesamt vereinbart werden oder eine Selbstbeteiligung nur auf einzelne Teilbereiche (z.B. Leitungswasser).
Die Kündigung seitens der Versicherung kann ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen oder aber auch außerordentlich zum Monatsende, zum Beispiel im Fall einer Obliegenheitsverletzung.
Dies wird dann benutzt, wenn Sie im Vertrag festgelegte Pflichten verletzt haben. Ein Beispiel hierfür ist das Verschweigen von Vorschäden bei der Antragsstellung.
Was muss ich beim Versicherungswechsel beachten?
Die Kündigung der Gebäudeversicherung ist schnell ausgesprochen. Allerdings kann sich die Suche nach einem neuen Versicherer unter Umständen schwierig gestalten.
Insbesondere, wenn in den vergangenen Jahren Schäden aufgetreten sind, kann es problematisch werden.
TIPP: Kündigen Sie den bestehenden Vertrag erst dann, wenn Sie eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Achten Sie dabei auf eine korrekte Wertermittlung, z.B. durch Umrechnung des Wert 1914.
So können Sie sicherstellen, dass Sie durchgehenden Versicherungsschutz haben. Eine Lücke kann, auch wenn es nur ein paar Tage sind, dramatische finanzielle Folgen haben.
Achten Sie beim Wechsel darauf, dass nicht nur die Standardleistungen versichert sind, sondern auch Folgekosten und fragen Sie im Zweifel immer einen Fachmann.
Fazit
Die Kündigung der Gebäudeversicherung ist in den meisten Fällen unproblematisch, wenn man es richtig anstellt. Sie müssen nur auf die richtigen Fristen achten.
Hier nochmal eine Übersicht zu den unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten:
FAQ zu Gebäudeversicherung kündigen
Kann man eine Gebäudeversicherung jederzeit kündigen?
Nein, eine Gebäudeversicherung kann man nicht jederzeit kündigen. In der Regel ist das nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich oder wenn Sonderkündigungsrechte vorliegen.
Wer kann die Gebäudeversicherung kündigen?
Die Kündigung muss vom Eigentümer des versicherten Gebäudes vorgenommen werden.
Was sind Sonderkündigungsrechte?
Sonderkündigungsrechte sind Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu beenden.
Wann kann man die Gebäudeversicherung ordentlich kündigen?
Die ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu 3 Monate vor Vertragsablauf möglich.
Wann kann man die Gebäudeversicherung außerordentlich kündigen?
Die Gebäudeversicherung kann in drei Fällen außerordentlich gekündigt werden. Dies ist möglich bei
- Vertragsänderung
- Beitragserhöhung
- Eigentumswechsel
- Schadensfall
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