Du möchtest die Gebäudeversicherung kündigen, weißt aber nicht, wie du vorgehen sollst? Dann können wir dir einfach und schnell helfen. In diesem Artikel erfährst du:
Wann kann man eine Gebäudeversicherung kündigen?
Wenn du die Versicherung wechseln willst, dann hast du bestimmt bereits eine bessere Wohngebäudeversicherung gesucht und gefunden.
Dann kannst du die Immobilienversicherung unter der Einhaltung bestimmter Fristen kündigen, wie alle anderen Versicherungen auch.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein:
ACHTUNG: Sollte beim Wechsel der Gebäudeversicherung noch eine Hypothek auf dem Haus lasten, so ist eine Einwilligung der finanzierenden Bank notwendig.
Liegt diese Einwilligung dem Versicherer nicht vier Wochen vor Vertragsende vor, wird die Kündigung nicht akzeptiert!

Immobilienversicherung ordentlich kündigen
Die ordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem regulären Ablauf der Versicherung vorliegen.
Eine Begründung der Kündigung ist nicht notwendig.
Verpasst du diesen Termin, so verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Einschreiben mit Rückschein ist hier der sicherste Weg.
WICHTIG: Es zählt nicht das Absendedatum des Einschreibens, sondern das Datum des Eingangs beim Versicherer!
Wenn es vom Datum her sehr knapp wird, dann solltest du per Fax kündigen und den Sendebeleg aufbewahren.
Die Kündigung sollte beinhalten:
ACHTUNG: Verträge mit einer Laufzeit von drei Jahren kannst du erst zum Ende des dritten Vertragsjahres kündigen!
Bist Du alleiniger Eigentümer der Immobilie? Dann kannst du jederzeit entscheiden, ob und wann du die Wohngebäudeversicherung kündigen möchtest.
Bist Du Miteigentümer der Immobilie? Hier ist die Zustimmung der übrigen Eigentümer notwendig, da die Versicherung gesamtschuldnerisch abgeschlossen wurde.
Immobilienversicherung außerordentlich kündigen
Es gibt drei Ereignisse, bei denen du eine außerordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung auch während der Vertragslaufzeit aussprechen kannst, ohne dass du auf das Ende der Vertragslaufzeit warten musst.
In diesen Fällen hast du ein Sonderkündigungsrecht:
WICHTIG: Du musst von deinem Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Eintritt des Ereignisses Gebrauch machen!
Immobilienversicherung kündigen wegen Vertragsänderung oder Beitragserhöhung
Falls deine Versicherung die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu erhöhen, dann hast du das Recht zur Kündigung der Gebäudeversicherung.
Die rechtliche Grundlage hierfür liefert der §40 VVG. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn:
Immobilienversicherung kündigen nach einem Schadensfall
Auch im Schadensfall hast du ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages, unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden reguliert oder nicht.
Die rechtliche Grundlage ist hier der §92 VVG. Hier gilt die ein Monatsfrist ab Entscheidung der Versicherung.
Du kannst mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Kündigst du sofort, hast du keinen Anspruch auf zu viel gezahlte Beiträge.
Immobilienversicherung kündigen aufgrund von Eigentumswechsel
Wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, übernimmt der Erwerber automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung.
So wird der Versicherungsschutz sichergestellt, bis die Eigentumsübertragung im Grundbuch abgeschlossen ist. Die rechtliche Grundlage hierfür liefert der §96 Versicherungsvertragsgesetz.
Nach der Veräußerung hat der Erwerber ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb eines Monats den Versicherungsvertrag kündigen, sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist.
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist. Dem Kündigungsschreiben ist der Grundbuchauszug beizulegen, um den Eigentümerwechsel nachzuweisen.
Versäumst du diese Frist, verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Darf die Versicherung die Kündigung aussprechen?
Die Kündigung seitens des Versicherers kann schnell zum Problem werden, denn bei der Antragstellung einer neuen Versicherung für Deine Immobilie musst du angeben, wie der Vorvertrag beendet wurde.
Hat der Versicherer den Vertrag gekündigt, klingeln beim neuen Versicherer alle Alarmglocken, denn in der Regel kündigt ein Versicherer von sich aus den Vertrag eher selten.
Häufig ist für die Kündigung seitens des Versicherers die Schadenquote der ausschlaggebende Punkt.
Da sich der neue Versicherer keine schadenbelasteten Verträge wünscht, kann dies dazu führen, dass der neue Versicherungsvertrag abgelehnt wird.
ACHTUNG: Bei Kündigung seitens des Versicherers lohnt es sich Kontakt zu dem Versicherer aufzunehmen. Bitte um Rücknahme der Kündigung und biete im Gegenzug an, selbst zu kündigen. So kann das Risiko der Ablehnung des Antrages beim nachfolgenden Versicherer gesenkt werden.
Wenn der Vertrag aufgrund von Schadenhöhe oder Schadenhäufigkeit vom Versicherer saniert werden muss, macht es unter Umständen Sinn, mit dem Versicherer über die Vertragsinhalte zu verhandeln.
So kann zum Beispiel eine höhere Selbstbeteiligung insgesamt vereinbart werden oder eine Selbstbeteiligung nur auf einzelne Teilbereiche (z.B. Leitungswasser).
Die Kündigung seitens der Versicherung kann ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen oder aber auch außerordentlich zum Monatsende, zum Beispiel im Fall einer Obliegenheitsverletzung.
Dies wird dann benutzt, wenn Du im Vertrag festgelegte Pflichten verletzt hast. Ein Beispiel hierfür ist das Verschweigen von Vorschäden bei der Antragsstellung.
Was muss ich beim Versicherungswechsel beachten?
Die Kündigung der Gebäudeversicherung ist schnell ausgesprochen. Allerdings kann sich die Suche nach einem neuen Versicherer unter Umständen schwierig gestalten.
Insbesondere, wenn in den vergangenen Jahren Schäden aufgetreten sind, kann es problematisch werden.
TIPP: Kündige den bestehenden Vertrag erst dann, wenn du einen neuen Vertrag abgeschlossen hast. Achte dabei auf eine korrekte Wertermittlung, z.B. durch Umrechnung des Wert 1914.
So kannst du sicherstellen, dass du durchgehenden Versicherungsschutz hast. Eine Lücke kann, auch wenn es nur ein paar Tage sind, dramatische finanzielle Folgen haben.
Achte beim Wechsel darauf, dass nicht nur die Standardleistungen versichert sind, sondern auch Folgekosten und frage im Zweifel immer einen Fachmann.
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Fazit
Die Kündigung der Gebäudeversicherung ist in den meisten Fällen unproblematisch, wenn man es richtig anstellt. Du musst nur auf die richtigen Fristen achten.
Weiterhin ist eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes sinnvoll, denn es ist in deinem Interesse, dass der Schutz immer aktuell ist.
Lasse deinen Vertrag auf marktgerechte Preise und Deckungskonzepte überprüfen. Dies können wir als unabhängiger Versicherungsmakler für dich leisten.
Häufige gestellte Fragen (FAQ)
Wann kann man die Gebäudeversicherung ordentlich kündigen?
Die ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung ist bis zu 3 Monate vor Vertragsablauf möglich.
Wann kann man die Gebäudeversicherung außerordentlich kündigen?
Die Gebäudeversicherung kann in drei Fällen außerordentlich gekündigt werden. Dies ist möglich bei Vertragsänderung oder Beitragserhöhung, Eigentumswechsel und im Schadensfall.