Ein Haus zu besitzen ist ein bedeutsamer Schritt im Leben vieler Menschen.
Doch bevor die Freude über das Eigenheim Einzug hält, sind vor dem Kauf verschiedene rechtliche und finanzielle Aspekte zu beachten, insbesondere was die Gebäudeversicherung angeht.
Eine Frage die beim Immobilienverkauf immer wieder gestellt wird:
Käufer oder Verkäufer: Wer zahlt Gebäudeversicherung bis zum Grundbucheintrag?
In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf diese Thematik und verschaffen beiden Parteien Klarheit über ihre Verpflichtungen und Rechte im Versicherungsbereich vor Eintrag ins Grundbuchs.
Erfahren Sie, welche Faktoren zu berücksichtigen sind und wie Sie Ihre Investition von Anfang an schützen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Verkauf eines Hauses geht die laufende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über.
- Grundlage ist §95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
- Der neue Eigentümer kann die Police innerhalb eines Monats nach Übernahme kündigen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
- Besondere Regelungen gelten bei Erbschaften und Zwangsvollstreckungen.
Wer zahlt die laufende Gebäudeversicherung?
Käufer übernimmt die Gebäudeversicherung
Wenn der Käufer die Gebäudeversicherung übernimmt und neuer Eigentümer wird, teilen sich Käufer und Verkäufer die Versicherungsbeiträge gemäß dem Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung.
In der Regel zahlen beide für den Zeitraum, in dem der Versicherungsvertrag auf ihren Namen lief.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich auf andere anteilige Zahlungen zu einigen, etwa jeder übernimmt die Hälfte der Versicherungsprämie.
Nach Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres trägt nur der neue Besitzer die anfallende Prämie.
Die Kostenaufteilung kann auch im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden, um mögliche Streitfälle zu vermeiden.
Käufer kündigt die Gebäudeversicherung
Wenn die Gebäudeversicherung gekündigt wird, trägt nur der Verkäufer und der ehemalige Eigentümer die Kosten bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
Jegliche Beiträge, die über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus gezahlt wurden, werden dem Verkäufer vom Versicherer zurückerstattet.
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei einem Verkauf der Immobilie?
Beim Immobilienkauf oder -verkauf geht nicht nur das Eigentum am Gebäude über, sondern auch die bestehende Wohngebäudeversicherung, sofern vorhanden.
Diese wichtige Regelung ist im § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt.
Dadurch werden Versicherungslücken vermieden, und Schäden am Gebäude sind jederzeit abgedeckt.
Somit ist der neue Eigentümer unmittelbar nach dem Hauskauf gegen Unwetter, Feuer und Leitungswasserschäden geschützt (abhängig von den inkludierten Schadensarten im gewählten Versicherungstarif).
Wann geht die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über?
Wenn eine Immobilie verkauft werden soll, müssen sich Verkäufer und Käufer zunächst auf einen Kaufvertrag beim Notar einigen.
Allerdings erfolgt der Eigentumswechsel am Haus noch nicht zu diesem Zeitpunkt.
Das Eigentum am Haus geht erst auf den Käufer über, wenn er im Grundbuch (Abteilung I) als neuer Eigentümer eingetragen ist.
Mit dieser Eigentumsübertragung übernimmt der neue Hausbesitzer auch die bestehende Gebäudeversicherung mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.
FAQ
Wann geht die Wohngebäudeversicherung auf den Käufer über?
Die Wohngebäudeversicherung geht beim Erwerb einer Immobilie vom Vorbesitzer automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz während der Übergangsphase bei einem Hausverkauf erhalten.
Wer trägt die Kosten der Gebäudeversicherung bei Hausverkauf?
Die Kosten der Gebäudeversicherung übernimmt der Käufer, denn bei einem Eigentümerwechsel geht die bestehende Versicherung auf den Käufer über. Er wird somit der neue Versicherungsnehmer. Dem Verkäufer steht daher kein Kündigungsrecht zu, da er nicht mehr der Versicherungsnehmer ist.
Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Verkauf?
Die Versicherung geht mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch automatisch auf diesen übergeht. Dies regelt der §95 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Die Gebäudeversicherung ist nicht personengebunden, sondern bezieht sich auf das Haus selbst.
Wer zahlt Gebäudeversicherung nach Verkauf?
Wenn der Käufer die bestehende Gebäudeversicherung übernimmt, tritt die gesamtschuldnerische Haftung in Kraft. Das bedeutet, dass Käufer und Verkäufer gemeinsam für die Prämie der laufenden Versicherungsperiode verantwortlich sind. Die Aufteilung der Kosten zwischen dem alten und neuen Eigentümer wird in Absprache zwischen beiden Parteien festgelegt.
Was passiert mit der schon bezahlten Gebäudeversicherungsprämie nach Hausverkauf?
Die bezahlte Prämie bleibt bestehen und der Versicherungsschutz geht auf den neuen Eigentümer über. Es gibt normalerweise keine Rückerstattung an den Verkäufer, es sei denn, im Kaufvertrag wurde eine andere Regelung getroffen.
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