Rentenversicherungspflicht für Selbständige

veröffentlicht 27.09.22 aktualisiert 04.11.22

RV-Pflicht für Selbständige

Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige wird seit einigen Jahren diskutiert. Sie steht auch dieses Jahr wieder auf der Tagungsordnung des Bundesarbeitsministeriums unter Hubertus Heil (SPD).

Aufgrund der Corona Pandemie wurde das Thema aber erst einmal verschoben. Den aktuellen Stand zu dem Thema erfährst du in diesem Artikel.

Los geht’s…

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige - das Wichtigste in Kürze

Die Debatte um eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige setzte bereits in den Jahren 2012/2013 ein.

Seit 2019 ist ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums unter Hubertus Heil (SPD) im Gespräch.

Über die Verabschiedung des Gesetzes und seinen endgültigen Inhalt wurde allerdings noch nicht abschließend entschieden.

Die politischen Parteien wollen die Rentenversicherungspflicht zumindest für jüngere Selbständige vor allem deshalb etablieren, um eine Belastung der öffentlichen Kassen durch Grundsicherheit im Alter zu vermeiden und die Rentenkassen zu entlasten.

Eine aktuelle Studie zeigt, dass es um die Alterssicherung von Selbständigen (hier: IT-Freiberufler) wesentlich besser bestellt ist als die Politik voraussetzt.

Der aktuelle Status

Eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbständige gibt es bisher in Deutschland nicht.

Von den rund vier Millionen Selbständigen in Deutschland zahlt bisher nur rund eine Million regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein.

Ob eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige besteht, richtet sich bisher ausschließlich danach, in welchen Branchen und Berufen sie tätig sind.

In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind beispielsweise:

  • Inhaber von zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben, in deren Gewerken Meisterpflicht besteht
  • Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind
  • Lehrer und Erzieher ohne Arbeitnehmer
  • Kranken- und Kinderpflegekräfte, die ohne Arbeitnehmer und überwiegend auf ärztliche Weisung tätig werden
  • Hebammen
  • Hausgewerbetreibende
  • Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenschiffer, sofern in ihrem Betrieb nicht mehr als vier Arbeitnehmer tätig sind

Eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht außerdem für Selbständige, die dauerhaft im Wesentlichen nur für einen Arbeitgeber tätig werden.

Die Altersversorgung der sogenannten freien Berufe – beispielsweise für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Rechtsanwälten – wird dagegen nicht über die gesetzliche Rentenversicherung, sondern über berufsständische Versorgungswerke organisiert.

Für die Angehörigen dieser Berufe ist die berufsständische Altersversorgung ebenfalls verpflichtend.

Alle anderen Selbständigen können bisher wählen, ob sie ihre Altersvorsorge privat gestalten oder freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse zahlen.

Für den Zugang zur gesetzlichen Rente stehen ihnen zwei Möglichkeiten offen:

  • Eine Pflichtversicherung auf Antrag, der in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit zu stellen ist. Die Pflichtversicherung kann später nicht mehr widerrufen werden.
  • Eine freiwillige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenkasse. Selbständige können hier ihre Rentenbeträge selbst bestimmen und ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem selbst gewählten Zeitpunkt auch beenden.

Die politische Debatte

Die politische Debatte zur Ausweitung der Rentenversicherungspflicht für Selbständige auf einen größeren Personenkreis oder auch alle Selbständigen ist bereits seit mehreren Jahren ein Bestandteil der Rentendiskussion in Deutschland.

Einen ersten Vorstoß für einen entsprechenden Gesetzentwurf unternahm im Jahr 2012 Ursula von der Leyen, die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales (CDU).

Eingeführt werden sollte das Gesetz zur Rentenversicherungspflicht für Selbständige seinerzeit bereits im Jahr 2013.

Von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen werden sollten damals Selbständige über 50 Jahre (in der Formulierung des Gesetzentwurfes: „im rentennahen Alter“), Angehörige der freien Berufe sowie Landwirte, die über eine berufsständische Altersversorgung verfügen, KSK-versicherte Künstler und Publizisten sowie geringfügig verdienende oder lediglich im Nebenberuf selbständige Personen.

Ausnahme- und Übergangsregelungen sollten für bereits selbstständig tätige Menschen im Alter von 30 bis 50 Jahren gelten, sofern sie in der Lage waren, bereits eine Altersvorsorge nachzuweisen.

Für alle anderen – Gründer im Alter unter 30 sowie im Alter zwischen 30 und 50 Jahren, die sich erst nach dem 01. Juli 2013 selbstständig machen würden, sowie Selbständige der gleichen Altersgruppe, die über keine ausreichende Altersversorgung verfügten, sollten zwingend unter die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige fallen.

Der Gesetzentwurf Ursula von der Leyens löste seinerzeit eine intensive politische Debatte und Gegenreaktionen zahlreicher Selbständiger und Freiberufler aus.

Unter anderem wurde im Umfeld dieser Diskussion der Verband der Gründer und Selbständigen in Deutschland e. V. (VGSD) als Interessenvertreter dieser Berufsgruppen gegründet, der sich von Anfang an gegen die staatlich geplante Ausgestaltung der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige wandte.

Die Kritik bezog sich insbesondere auf die Möglichkeit Selbständiger, ihre Altersvorsorgeformen eigenständig auf einer privaten Grundlage zu wählen.

Skeptiker befürchteten bereits in der ersten Debattenrunde, dass das Gesetz – falls es denn käme – auf eine Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung hinauslaufen würde und als Alternative allenfalls noch eine Rürup-Rente in Frage käme.

Die Verabschiedung eines Gesetzes über die Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist im Jahr 2013 zwar nicht erfolgt. Die Diskussion darüber wurde seitens der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD jedoch nie endgültig beendet.

Nach der Initiierung durch die CDU-Ministerin von der Leyen wurde sie später insbesondere durch Andrea Nahles (SPD) – in den Jahren 2013 bis 2017 von der Leyens Nachfolgerin im Ministerinnenamt – wieder aufgegriffen.

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz erklärte im Bundestagswahlkampf 2017, dass die Rentenversicherungspflicht für Selbständige bei einer der Weiterführung der Großen Koalition auf jeden Fall Bestandteil des Koalitionsvertrages würde.

Aktuell hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Diskussion um die Rentenversicherungspflicht für Selbständige das Ruder übernommen.

Ein entsprechendes Gesetz hatte er bereits für Ende 2019 angekündigt. Allerdings wurde ein Gesetzentwurf zur Rentenversicherungspflicht für Selbständige erst Anfang 2020 in der ersten Fassung publiziert.

Ob und wann das Gesetz tatsächlich kommt, ist bisher unklar. Als sicher darf jedoch gelten, dass die Debatte darüber hinter den Kulissen weitergeht.

Die sachlichen Hintergründe

Sachliche Hintergründe für die Rentenversicherungspflicht für Selbständige gibt es in mehreren Dimensionen.

Der durch die Bundesregierung regelmäßig erhobene Alterssicherungsbericht weist regelmäßig aus, dass die Zahl der vormals Selbstständigen, die Grundsicherung im Alter beziehen, etwa doppelt so hoch ist, wie bei früheren Arbeitnehmern.

Zu einem durchwachsenen Ergebnis kommt auch eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2018, der auf Haushaltsbasis ausweist, dass 48 Prozent der Selbstständigen in Deutschland eine Lebensversicherung und 31 Prozent eine private Lebensversicherung haben. 41 Prozent nutzen jedoch keine dieser beiden Altersvorsorgeformen.

Der Koalitionsvertrag hatte im Hinblick auf die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige lediglich Eckpunkte vorgegeben – mit einer starken Priorisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, die zur Pflichtversicherung für Selbständige werden sollte, sofern sie über keine andere „insolvenzsichere“ Vorsorge verfügen.

Hier wirkt sich im Übrigen auch die anhaltende Niedrigzinsphase in der Euro-Zone aus. Relativ sichere Anlageprodukte erwirtschaften derzeit kaum noch nennenswerte Zinsen – risikoreiche, wenn auch renditeträchtige Investitionen sind zumindest aus Sicht des Gesetzgebers für die Altersvorsorge von Selbständigen nur bedingt geeignet.

Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenkasse erscheinen vor diesem Hintergrund als ein akzeptabler Weg der Altersabsicherung für alle sozialen Gruppen.

Natürlich spielt auch in die Diskussion hinein, dass die gesetzliche Rentenversicherung zwar derzeit noch über hohe Rücklagen verfügt, in den kommenden Jahren jedoch zunehmend mit den Folgen des demografischen Wandels zu kämpfen haben wird – immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Altersrentner geradestehen.

Wenn es gelänge, junge Selbständige dauerhaft an die gesetzliche Rentenversicherung zu binden, würde dies die Rentenproblematik insgesamt mindestens auf absehbare Zeit entschärfen.

Ausgestaltung der Rentenversicherungspflicht

Wie die Rentenversicherungspflicht für Selbständige tatsächlich ausgestaltet wird, ist derzeit (Status: Mai 2020) noch nicht endgültig entschieden.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Planung der Regierung vom Grundsatz her den Vorstellungen von Ursula von der Leyen aus dem Jahr 2013 folgt.

Laut einem Bericht des Portals „Businessinsider“ sieht der Gesetzentwurf des Ministeriums von Hubertus Heil die folgenden Punkte vor:

  • Jeder neue Selbständige ist ab einem bisher nicht festgelegten Stichtag per Gesetz dazu verpflichtet, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen. Derzeit würden somit 18,6 Prozent des Einkommens pflichtversicherter Selbständiger an die Rentenkasse fließen.
  • Der Rentenversicherungspflicht können Selbständige nur entgehen, wenn sie nachweisen, dass sie einen vergleichbaren Betrag in eine private Basisvorsorge investieren. Präferiert wird hier die steuerlich geförderte Rürup-Rente. Eine Rürup-Rente kann seit 2005 abgeschlossen werden. Durch die damalige rot-grüne Bundesregierung wurde sie von Anfang an insbesondere als Altersvorsorgemodell für Selbständige konzipiert.
  • Gründer, die ihre Selbständigkeit erst nach dem 45. Geburtstag starten, werden durch die Rentenversicherungspflicht nicht einbezogen.
  • Jüngere Gründer erhalten die Möglichkeit, zwei Mal im Leben im ersten Jahr ihrer Existenzgründung ihre Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rente zu pausieren.

Pro Rentenversicherungspflicht

Für die Pflichtversicherung spricht vor allem der Wunsch des Gesetzgebers, die obligatorische Altersvorsorge von Selbständigen gesetzlich abzusichern und die öffentlichen Kassen im Hinblick auf die Zahlung von Grundsicherung im Alter zu entlasten.

Rheinhold Thiede, Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – also der gesetzlichen Rentenkasse – der an der Diskussion der inhaltlichen Ausgestaltung der Pflichtversicherung zusammen mit Vertretern anderer Behörden, Institutionen und Verbände federführend beteiligt ist, betont in diesem Zusammenhang:

Es sei wenig sinnvoll, ältere Selbständige, die kurz vor dem Rentenalter stehen und sehr wahrscheinlich schon für ihr Alter vorgesorgt haben, in die Pflichtversicherung zu zwingen. Wichtig sei vor allem, junge Selbständige in eine obligatorische Alterssicherung zu zwingen.

Die bisher noch unspezifisch gefassten Opt-out-Möglichkeiten für versicherungspflichtige Selbständige sieht Thiede demgegenüber kritisch.

Aus Sicht seines Hauses wäre es besser gewesen, diese Absicherung generell über die gesetzliche Rentenversicherung zu organisieren. Mögliche Begrenzungen der Opt-out-Optionen bereiteten demgegenüber bereits 2013 vielen Selbstständigen und auch dem VGSD Sorgen.

Damals wurde beispielsweise die Fragen diskutiert, ob eine private Altersvorsorge außerhalb der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente auch durch private Kapitalanlagen (Aktien- und andere Investmentfonds) als Opt-out-Szenario in Frage käme.

Interessant ist ein Argument des DRV-Vertreters Thiede, dass durch weiterbestehende Opt-out-Möglichkeiten in eine private Altersvorsorge für die Selbständigen und die DRV geringere Rechtssicherheit gegeben sei, da die Statusfeststellung im Hinblick auf die Rentenversicherungspflicht hierdurch noch wichtiger würde als bisher.

Contra RV-Pflicht

Die Rentenpflichtversicherung zielt auf eine Basissicherung

Ein wesentlicher Kritikpunkt an der Rentenpflichtversicherung für Selbständige bezieht sich darauf, dass damit lediglich eine Basissicherung angestrebt wird.

Vermieden werden soll durch die Pflichtversicherung lediglich, dass Selbständige im Alter Grundsicherung oder ALG II beziehen müssen.

Bereits im Hinblick auf die Erwirtschaftung der Basissicherung in Höhe von 50 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens sind Selbstständige im Vergleich zu Arbeitnehmern schlechter gestellt, da sie die Pflichtbeträge ohne Arbeitgeberbeteiligung allein aufbringen müssen.

Selbständige, die auch im Alter ihren bisherigen Lebensstandard nicht verlieren möchten, müssen folglich deutlich mehr als die Pflichtbeiträge in ihre Altersvorsorge investieren.

Die Rentenversicherungspflicht vermindert Flexibilität

Wie die Rentenversicherungspflicht für Selbständige am Ende wirklich ausgestaltet wird, ist bisher nicht wirklich absehbar – viele Selbständige befürchten jedoch, dass sie hierdurch Flexibilität verlieren.

Wenn der Gesetzgeber schließlich verbindlich fordert, eine langfristige Rentenversicherung mit festgelegten Beitragssätzen abzuschließen, kann die Versicherungspflicht für Selbständige schlechteren Zeiten sogar existenzbedrohend werden.

Wichtig ist im Gegenteil, dass Selbständige in der Lage sind, ihre Aufwendungen für die Alterssicherung flexibel an ihre jeweils aktuelle Auftragslage anzupassen.

Die Rentenversicherungspflicht vermindert Flexibilität

Kritik an der geplanten Rentenversicherungspflicht für Selbständige schlägt den politischen Parteien und der DRV auch aus einer anderen Perspektive entgegen.

Sie läuft darauf hinaus, dass diese Institutionen Selbständige pauschalisierend betrachten und gleichzeitig voraussetzen, dass diese in ihrer Gesamtheit Prekarisierungstendenzen unterliegen.

In der Praxis ist es nicht möglich, den typischen Selbständigen zu definieren. Selbständig sind mittelständische Unternehmer und Gründer von Startups ebenso wie Yoga-Lehrerinnen, die lediglich in Teilzeit tätig sind.

Hinzu kommt eine wachsende Zahl von Selbständigen, die über digitale Plattformen als sogenannte Crowdworker für ihre Auftraggeber tätig werden.

Davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber bei der geplanten Pflichtversicherung vor allem diesen neuen Typ von Solo-Selbstständigen im Blick hat, die aufgrund niedriger Verdienste zum Teil kaum Möglichkeiten haben, um für ihr Alter vorzusorgen.

Ein Strang der politischen Diskussion bezog sich folgerichtig darauf, ob es möglich sei, die Vermittlungsplattformen für Crowdworker an den Rentenbeiträgen zu beteiligen und ihnen damit de facto einen Arbeitgeberstatus zu verleihen.

Nicht gesehen wird bei diesem Ansatz allerdings, in welchem Maße die Digitalisierung die Arbeitsbedingungen und Arbeitsformen heutiger Selbstständiger verändert hat.

Eine klassische Unternehmensgründung ist damit schon längst nicht mehr verbunden. Viele hochbezahlte Wissensarbeiter haben sich für eine mobile Solo-Selbstständigkeit entschieden, die aus Projektarbeit bei ihren Kunden und digitalen Tätigkeiten im Homeoffice besteht.

Auch Crowdworking besteht nicht mehr ausschließlich aus schlecht bezahlten Mikro-Jobs. Viele digitale Auftragsplattformen vermitteln anspruchsvolle Projekte.

Für Wissensarbeiter und ihre Kunden sind sie ein wichtiger Kommunikationskanal. Selbstverständlich ist es sinnvoll, Lösungen für Soloselbständige zu finden, die tatsächlich unter prekären Bedingungen tätig sind.

Eine Zwangsversicherung für alle kann dafür jedoch kein probates Mittel sein.

Wie sorgen Selbständige tatsächlich vor?

Eine Studie des Allensbacher Instituts für Demoskopie aus dem Jahr 2018 unter insgesamt 1.500 freiberuflichen IT-Experten belegt, dass die Altersvorsorge von Selbständigen keineswegs so schlecht ist, wie die Politik behauptet.

Andrea Nahles hatte während ihrer Amtszeit als Ministerin erklärt, dass davon auszugehen ist, dass mindestens 48 Prozent der Solo-Selbständigen über keinerlei Alterssicherung verfügen.

Fraktionsübergreifend wurde unter anderem aus dieser Aussage später eine generelle Prekarisierungsthese abgeleitet.

Auch Programmierer und andere freiberufliche IT-Experten wurden in diesem Kontext den prekären Existenzen zugeordnet, was seinerzeit bei Soloselbständigen innerhalb der Branche zu einiger Empörung führte.

Die Allensbach-Studie kann durchaus als Antwort auf diesbezügliche Annahmen der Politiker verstanden werden.

Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung:

  • Das Stundenhonorar der Befragten betrug im Schnitt 83 Euro. 95 Prozent von ihnen waren mit ihrem Einkommen absolut zufrieden.
  • 58 Prozent verfügten über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von mindestens 5.000 Euro.
  • Sorgen über einen möglichen Geldmangel im Alter machten sich nur 10 Prozent – über alle Berufstätigen gerechnet sorgen sich dagegen 18 Prozent der Deutschen darum, dass das Geld nach dem Renteneintritt knapp wird. 49 Prozent der IT-Selbstständigen gehen davon aus, dass sie auch im Alter völlig frei von finanziellen Sorgen sind.

Die Studie weist auch aus, auf welche Altersabsicherungen die Studienteilnehmer setzen:

  • 82 Prozent haben vor dem Beginn ihrer Selbstständigkeit Rentenansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Die durchschnittliche Monatsrente, die sie hier erwarten können, liegt bei 672 Euro.
  • 13 Prozent zahlten auf freiwilliger Basis Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse.
  • Private Rentenversicherungen nutzen die Befragten in sehr hohem Umfang. 31 Prozent wählten dafür die Rürup-Rente, 16 Prozent eine Riester-Rente und 38 Prozent andere private Rentenversicherungen.
  • 81 Prozent der Studienteilnehmer sorgten außerdem durch Kapitalanlagen und Kapitallebensversicherungen vor.
  • 58 Prozent bewohnen eine eigene Immobilie, 34 Prozent besitzen vermietete Immobilien.
  • Ihr Nettosparvermögen bezifferte die Hälfte der Befragten auf über 200.000 Euro, 22 Prozent gaben an, mehr als 500.000 Euro zu besitzen.

Probleme im Hinblick auf die Altersversorgung gab es nur bei einem kleinen Teil der Studienteilnehmer. Betroffen waren vor allem jüngere Menschen, die ihre Selbständigkeit erst vor kurzer Zeit begonnen hatten.

Fazit

Eine pauschale Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist angesichts ihrer realen Lage der falsche Weg. Die Pflichtversicherung würde vor allem ihre finanzielle Flexibilität und damit auch ihre geschäftlichen Möglichkeiten vermindern.

Für Selbständige mit dauerhaft niedrigen Einkommen und begrenzten Chancen, eine Alterssicherung aufzubauen, müssen zielgruppenspezifische Lösungen gefunden werden. Eine pauschale Pflichtversicherung wäre jedoch auch für diesen Personenkreis kontraproduktiv.

Grundsätzlich sind die meisten Selbständigen in der Lage ausreichend für das Alter vorzusorgen. Wir empfehlen das vorhanden Absicherungsniveau regelmäßig von einem unabhängigen Versicherungsmakler überprüfen zu lassen.

Über den Autor

Ralf ist seit 2001 in der Versicherungsbranche tätig. Nach seiner Ausbildung im Hause der Allianz, war er dort einige Jahre als Agenturinhaber tätig, bevor er 2010 die Geschäftsführung des Versicherungsmaklers lixxil GmbH übernommen hat.