
Versicherte Schäden
Leitungswasserschäden
Definition:
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen. Dies gilt, soweit
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch:
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertigsind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.